Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/-5

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mitte Dezember 2022 wurde von der Schul- und Gemeindesachbearbeitern an das Amt herangetragen, dass die Entgeltordnung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtungen aufgrund der gestiegenen Betriebs- und Personalkosten angepasst werden und zur Sitzung der Gemeindevertretung Anfang 2023 besprochen werden müsse. Dies würde insbesondere die Vermietung des Kulturhauses für gemeindeeigene Personen betreffen. Der bisherige Beitragssatz von 125 € müsse auf 250 € erhöht werden.

 

Das Amt empfiehlt der Gemeindevertretung aufgrund dessen, eine 4. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtungen zu beschließen. Etwaige Preiserhöhung aufgrund gestiegener Betriebs- und Personalkosten sind darin zu berücksichtigen sowie die Vermietung (oder Nichtvermietung) des Kulturhauses zu verdeutlichen. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die 4. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigenen Gemeindeeinrichtungen mit den folgenden Änderungen:

  • ……..
  • ……..
  • ……..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sofern Beitragssätze erhöht werden, sind Mehreinnahmen bei der Vermietung zu erwarten

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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