Beschlussvorlage - BV/05/23/004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat am 26.06.2007 die Aufstellung des Planverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 18 "Ortslage Beckerwitz" beschlossen. Planungsziel war die Entwickung einer zweiten Reihe für eine Wohnbebauung in Beckerwitz.

Hinsichtlich der Übernahme der Planungskosten konnte bisher keine Einigung zwischen den Grundstückseigentümern und der Gemeinde erziehlt werden. Mit dem Austritt weiterer Grundstückseigentümer aus der Planung lässt sich die Entwicklung einer zweiten Reihe städtebaulich nicht mehr begründen. Insofern ist über die Einstellung des Planverfahrens und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.06.2007 zu beraten.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Grundssatzbeschluss das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Ortslage Beckerwitz" einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2007 aufzuheben.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

x 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...