Beschlussvorlage - BV/12/23/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es soll ein Shuttleverkehr zwischen den Gemeinden Ostseebad Boltenhagen, Kalkhorst und der Stadt Klütz eingerichtet werden. Dieser Dienst wird federführend von der Stadt Klütz organisiert.

An der Finanzierung sind alle drei Orte zu gleichen Anteilen beteiligt, ebenfalls wie an der Aufteilung möglicher Einnahmen.

 

Die Einrichtung eines solchen Shuttles soll den Individualverkehr in der Hauptferienzeit verringern und einen messbaren Beitrag zur Verbesserung des Angebotes des ÖPNV erbringen. Der touristische Druck soll damit vom Strand auch ins Umland verteilt werden, Fahrradtourismus ausgebaut und eine zusätzliche Schlechtwetteralternative angeboten werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass sich der Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen an dem Shuttle zwischen Kalkhorst, Klütz und Boltenhagen gemäß Kostenkalkulation beteiligt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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