Beschlussvorlage - BV/12/22/382
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
hier: Grundsatzbeschluss zur Anpassung der Gestaltungssatzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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24.01.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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23.02.2023
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Sachverhalt
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten werden vermehrt Anträge für eine alternative Energiegewinnung mittels Photovoltaik- und Solaranlagen im Gemeindegebiet gestellt.
Teile der Gemeinde wurden entweder mit Bebauungsplänen überplant oder es kommen die Gestaltungssatzungen der Gemeinde zur Anwendung. In den Bebauungsplänen wurden Solaranlagen größtenteils weder geregelt noch ausgeschlossen und können somit als verfahrensfreie Vorhaben nach § 61 LBauO MV errichtet oder als Ausnahme zugelassen werden.
Im Bereich der Gestaltungssatzung Friedrich-Engels-Straße wurden Festsetzungen zu Solaranlagen auf Dachflächen getroffen. Befreiungen von der festgesetzten Anordnung der Solaranlagen auf den Dachflächen wurden bereits durch die Gemeinde genehmigt. Insofern hat die Gemeinde bereits auf eine einheitliche Regulierung in diesem Bereich verzichtet.
Im Bereich der Gestaltungssatzung „Strandpromenade Nord“ sind aufgesetzte Photovoltaik- und Solaranlagen am und auf dem Gebäude unzulässig. Zulässig sind jedoch Anlagen, die niveaugleich in die Dachflächen integriert werden.
Insofern ist die Errichtung von Solaranlagen auch in diesem Bereich grundsätzlich möglich.
Aufgrund der aktuellen Situation können darüber hinaus Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden.
Eine Anpassung der Satzungen ist somit nicht zwingend erforderlich.
Um einheitlich im Gemeindegebiet zu verfahren, könnten ggf. einige Parameter wie z.B. die Anordnung, Breite, Höhe und max. m² in den Gestaltungssatzungen neu festgelegt werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss,
von einer Überarbeitung der Gestaltungssatzungen hinsichtlich alternativer Energien abzusehen. Photovoltaik- bzw Solaranlagen auf Dachflächen sind grundsätzlich geregelt und zulässig. Darüber hinaus erforderliche Ausnahmen und Befreiungen können weiterhin in der Einzelfallbetrachtung durch die Gemeinde entschieden werden.
oder
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss,
die Gestaltungssatzungen „Friedrich-Engels-Straße“ und „Strandpromenade Nord“ hinsichtlich alternativer Energien, wie Photovoltaik-und Solaranlagen etc. zu überarbeiten.
Folgende Parameter sind neu festzulegen:
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Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,3 kB
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2
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283,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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248,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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296 kB
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5
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(wie Dokument)
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312,4 kB
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