Beschlussvorlage - BV/02/21/094-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben
(Kurabgabensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Tetzlaff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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23.01.2023
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Sachverhalt
Die Stadt Klütz und die Ortsteile Arpshagen, Christinenfeld, Goldbeck, Grundshagen, Hofzumfelde, Kühlenstein, Niederklütz, Oberhof,Steinbeck, Tarnewitzerhagen und Wohlenberg sind seit dem 16.12.2022 zum Tourismusort anerkannt. Die Stadt Klütz möchte gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der Veranstaltungen eine Kurabgabe erheben. Grundlage für die Erhebung einer Kurabgabe ist das Vorliegen einer entsprechenden Kurabgabensatzung nebst Kalkulation.
Nach geltender Rechtslage ist die Kurabgabe auf Grundlage einer entsprechenden Abgabenkalkulation zu erheben.
Die Kalkulation liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. In dieser Kalkulation wurden die Aufwendungen zu 100 % in der Kurabgabenkalkulation berücksichtigt. Es werden keine anteiligen Kosten über die Fremdenverkehrsabgabe gedeckt.
Die kalkulierte Höhe der Kurabgabe beträgt gemäß der aktuellen Kalkulation 1,50 € pro Tag und pro Person, ermäßigt 1,00 € pro Tag und pro Person.
Finanz. Auswirkung
Wegfall der Einnahmen aus Strandgebühren, stattdessen Einnahmen aus der Erhebung von Kurabgaben.
Es werden Mehreinnahmen zu verzeichnen sein, da nicht nur Kosten aus dem Bereich Strand, sondern alle touristischen Aufwendungen in der Kalkulation enthalten sind. Des Weiteren wird die Kurabgabe ganzjährig im gesamten Anerkennungsgebiet erhoben und nicht nur im Sommer am Strand.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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