Beschlussvorlage - BV/12/22/365
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über diverse Anträge von Vereinen und Verbänden auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Melanie Walter-Saath
- Verfasser/Antragsteller:
- Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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29.11.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Im Amt Klützer Winkel liegen nachstehend genannte Anträge an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2023 vor. Entsprechend der aktuellen Förderrichtlinie müssen die Anträge bis spätestens zum 30.09. des Vorjahres in der Verwaltung des Amtes vorliegen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nr. |
Antragsteller |
Verwendungszweck |
Gewährter Zuschuss 2022 |
Beantragter Zuschuss 2023 |
1. |
Schulförderverein
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div. Kinderprojekte (Zirkus, Theater) |
--- € |
1.000,- € |
2. |
Sozialverband Deutschland, OV Klütz/ Boltenhagen* |
Arbeit mit Senioren und Behinderten |
500,00 € |
500,00 € |
3. |
DRK-Familienbildungsstätte* |
Gedächtnistraining für Senioren |
500,00 € |
500,00 € |
4. |
VSC Boltenhagen e.V. |
Kinder-/Jugendsport, Spielbetrieb |
1.000,00 € |
500,00 € |
5. |
SC Boltenhagen |
Übungsleiter (1.000 €) Kindersport (2.000 €) |
2.000,00 € |
3.000,00 € |
*Hinweis: Bei der Einreichung der Anträge ergaben sich für langjährige Unterstützte Hürden hinsichtlich der ab 2022 geltenden Förderbedingungen. Zwei Vereine* konnten einige der Fördervoraussetzungen (Vereinssitz in Boltenhagen, 60% Gemeindemitglieder) nicht erfüllen. Auf Hinweis zum Sachverhalt empfahl der Bürgermeister, die Anträge dennoch bei Besprechung der Thematik zu berücksichtigen und die Förderrichtlinie ggf. anzupassen (vgl. vorhergehende GV Bolte/19/-7).
Die Finanzierung der Zuwendungen erfolgt aus dem Produktsachkonto 12-28101-54159000 (Zuschüsse an Verbände/ Vereine, beplant mit 4.000,00 Euro).
Gemäß § 7 Abs. 2 Buchst. l der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entscheidet der Bürgermeister über Anträge auf finanzielle Zuschüsse von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Antrag pro Jahr im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets. Die Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 Buchst. I) sind im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss zu treffen. Über Anträge auf finanzielle Zuschüsse von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden ab 1.000 Euro pro Antrag pro Jahr muss die Gemeindevertretung entscheiden. In diesem Zusammenhang wurde der Beschlussvorschlag entsprechend der Zuständigkeit geteilt.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2023 zu unterstützen:
Antragsteller |
Zuschuss 2023 |
Sozialverband, Ortsverband Klütz/ Boltenhagen |
…….. € |
DRK-Familienbildungsstätte |
…….. € |
VSC Boltenhagen e.V. |
…….. € |
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2023 zu unterstützen:
Antragsteller |
Zuschuss 2022 |
Schulförderverein |
…….. € |
SC Boltenhagen |
…….. € |
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
X |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12-28101-54159000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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