Beschlussvorlage - BV/12/22/354

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindetvertretung entgegenstehen könnten. 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.

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Finanz. Auswirkung

 

 

x 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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