Beschlussvorlage - BV/12/22/353
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Die Bilanzsumme beträgt 36.575.461,91 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2018 beträgt 3.879,46 €
Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 3.879,46 €
Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von -426.204,54€
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 31. Dezember 2018 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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