Beschlussvorlage - BV/12/22/353

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungs­vermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Die Bilanzsumme beträgt                                                                                      36.575.461,91 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2018 beträgt                         3.879,46 €

Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen                      3.879,46 €

Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von              -426.204,54€

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen, der Ge­meindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 31. De­zember 2018 zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 31. Dezember 2018 fest.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

x 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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