Beschlussvorlage - BV/12/22/259

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme von Spenden von 100,00 Euro bis höchstens 1.000,00 Euro. (§ 5 Absatz 7 der Hauptsatzung). Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.

 

Des Weiteren wird ein Beschluss darüber benötigt, dass die Einnahmen des Eigenbetriebes Kurverwaltung in Höhe von 3.818,30 Euro (Standgebühren des Ostermarktes) der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Gelder sollen zweckgebunden für die Hilfe/Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine verwendet werden dürfen.

 

nachrichtlich: Es wurden bereits Mittel in Höhe von 1.128,45 Euro für die Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine ausgegeben, siehe Anlage.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt: 

1. Die Geldspenden von diversen Einzahlern in Höhe von insgesamt 3.850,00 Euro - zweckgebunden für die Hilfe/Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine – anzunehmen. 

 

2.  Die Einnahmen des Eigenbetriebes Kurverwaltung aus den Standgebühren des Ostermarktes in Höhe von 3.818,30 Euro werden an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ausgezahlt. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verwendet diese Mittel zweckgebunden für die Hilfe/Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Einnahmen von insgesamt: 7.668,30 Euro

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...