Beschlussvorlage - BV/12/22/369

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Über die Kommunalrichtlinie – Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz besteht die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln für die Personalstelle eines Energiemanagers.

 

Förderung über die Kommunalrichtlinie: Pkt. 4.1.2 Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements

 

Gefördert werden die erstmalige Einrichtung sowie die Erweiterung eines Energiemanagements (EM). Das EM soll durch das stetige Erfassen und Steuern von Energie-Verbrauchsdaten die Energieverbräuche kontinuierlich reduzieren. Mithilfe externer Dienstleister und/oder einer zusätzlichen Personalstelle sollen dafür die organisatorischen Strukturen in der Verwaltung verankert werden.

Ziel ist die Etablierung organisatorischer Strukturen für das EM, Energiecontrolling und jährliche Energieberichte, die Erarbeitung und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen etc.              

Die Förderquote liegt bei 70 %.

 

Der Bewilligungszeitraum beträgt i.d.R. 36 Monate.

 

Förderfähige Ausgaben sind u.a.:

 

  • Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird
  • Geschäftsbedarf
  • Dienstreisen für Weiterqualifizierungen

sowie

  • Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 20.000 Euro),
  • Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro),

 

 Die Vergütung eines Energiemanagers ordnet sich i.d.R. mindestens in die Entgeltgruppe 10 TVöD ein. Das Arbeitgeberbrutto liegt inkl. Sonderzahlungen aktuell bei ca. 60.000,00 € pro Jahr.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Beschäftigung eines Energiemanagers (TVöD 10 in Vollzeit) für 3 Jahre gemäß Punkt 4.1.2 der „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sowie die Beantragung der entsprechenden Fördermittel.

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Finanz. Auswirkung

Geschätzte Kosten (brutto) für die förderfähigen Ausgaben über 3 Jahre:

Personal (36 Monate): 180.000,00 €

Geschäftsbedarf: 2.300,00 €

Dienstreisen: 2.200,00 €

Ggf. Software: 20.000,00 €

Ggf. Messtechnik: 50.00,00 €

Gesamt über 3 Jahre: 184.500,00 € (254.500,00 € inkl. Software und Messtechnik)

70 % Fömi: 129.150,00 € (178.150,00 €)

Eigenanteil: 55.350,00 € (76.350,00 €)

 

Kosten pro Jahr: 61.500,00 € pro Jahr (84.833,33 € inkl. Software und Messtechnik)

70 % Fömi 43.050,00 € (59.383,33 €)

Eigenanteil: 18.450,00 € (25.449,99 €)

 

 

Zusätzlich entstehen Kosten für den Arbeitsplatz (Möbel, EDV, ggf. Miete):

Kostenschätzung: 3.000 €

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Mittel sind im Haushalt einzuplanen.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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