Beschlussvorlage - BV/10/22/137
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss über die Gründung eines gemeindlichen Jugendclubs in der Gemeinde Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Melanie Walter-Saath
- Verfasser/Antragsteller:
- Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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14.12.2022
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Sachverhalt
Der Kinder- und Jugendarbeit wird in allen Gemeinden des Amtsbereiches Klützer Winkel ein hoher Stellenwert beigemessen. Zierow ist jedoch eine der wenigen Gemeinden, in welcher den Kindern und Jugendlichen derzeit kein Jugendclub zur Nutzung zur Verfügung steht. Im Sozialausschuss der Gemeinde Zierow wurde seit Mitte 2022 das Anliegen "Gründung eines neuen Jugendclubs in Zierow" bereits mehrfach besprochen und darüber beraten. Es besteht der Wunsch, den Kindern der Gemeinde künftig ein zusätzliches Angebot im Sinne eines Kinder- und Jugendtreffs zu schaffen. Bürgermeisterin Frau Dagmar Dobbertin unterstützt das Vorhaben und konnte bereits eine potentielle Freiwillige sowie mögliche Räumlichkeiten dafür gewinnen. Ihrem Vorschlag entsprechend solle ab Januar 2023 der Kinder- und Jugendtreff starten - zunächst einmal wöchentlich mit Eigeninitiative. Sofern sich ein entsprechender Bedarf abzeichnet, solle das Angebot ausgebaut werden.
Die Gemeindevertretung Zierow ist nun aufgefordert, über eine grundsätzliche Unterstützung oder Ablehnung zur Jugendarbeit abzustimmen. Nähere Einzelheiten zur Durchführung, wie eine Kooperations- oder Trägerschaftsvereinbarung, ein Nutzungsvertrag, eine geltende Hausordnung, ein Hygienekonzept, Mietregelungen u.ä. würden bei Zustimmung zu einem späteren Zeitpunkt der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Haushaltsmittel für die Gründung eines Jugendclubs im Haushaltsjahr 2023 wurden bisher nicht eingeplant. Die finanziellen Auswirkungen sind mit dem aktuellen Sachstand noch nicht abschätzbar. Die Kosten des Vorhabens werden erst nach Konkretisierung der Umsetzungspläne ersichtlich.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)
Haushaltsmittel bisher nicht eingeplant, finanzielle Auswirkungen noch nicht abschätzbar, Kosten des Vorhabens werden nach Konkretisierung der Umsetzungspläne ersichtlich |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
