Beschlussvorlage - BV/02/22/225
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Außenbereichssatzung der Stadt Klütz für den bebauten Bereich im Außenbereich in Hofzumfelde um den nördlichen Teil westlich der Landesstraße (L03) gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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27.10.2022
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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12.12.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Klütz hat auf der Grundlage eines Antrages über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ort Hofzumfelde befunden. Die Satzung soll entsprechend aufgestellt werden und wird als Erweiterung der bereits vorhandenen Satzung betrachtet. Zielsetzung ist es, die Satzung unter Berücksichtigung der Begrenzung durch den vorhandenen baulichen Bestand nach Norden zu erweitern.
Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB wird die Gemeinde zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für bebaute Gebiete im Außenbereich ermächtigt. Die vorhandenen baulichen Strukturen sollen fortentwickelt werden.
Die Voraussetzungen für den Erlass der Außenbereichssatzung werden erfüllt:
- Es ist ein bebauter Bereich mit einer Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden.
- Das Satzungsgebiet ist nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt.
- Die Satzung ist mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.
- Die Flächen sind nicht im Flächennutzungsplan dargestellt; es handelt sich jedoch um Flächen, die jeweils von vorhandener Bebauung begrenzt sind und nicht darüber hinaus in die offene Landschaft hinausragen.
- Die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben wird nicht begründet.
- Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Natura 2000-Gebieten wird nicht beeinträchtigt.
Mit der Satzung soll das Baurecht im Außenbereich geschaffen werden. Bebaute Bereiche im Außenbereich sind als Begrenzung.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Aufstellung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für die bebaute Fläche im Außenbereich in Hofzumfelde westlich der Landesstraße (L03).
- Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst die Flächen gemäß beigefügtem Lageplan westlich der L03.
- Den Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2//51101/56350000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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265 kB
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