Beschlussvorlage - BV/02/22/213

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 6. September 2022 die Vorschläge der Citymanagerin zur Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Stadt Klütz sowie weitere Satzungsänderungen beraten.

Die Verwaltung hat die inhaltlichen Änderungswünsche des Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss in einem Satzungsentwurf eingearbeitet.

Die Verwaltung regt an, § 3 – Verhalten am Strand – der Satzung zu konkretisieren, um bei etwaigen Fehlverhalten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten zu können. Dieser Vorschlag der Verwaltung ist im Entwurf bereits aufgenommen worden.

 

Der Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss hat in der vorgenannten Sitzung auch über das Verbot des Reitens am Strand beraten. Hierzu sind in der Anlage die im Jahr 2014 eingeholten Stellungnahmen der zuständigen Behörden. Des Weiteren wird in der Anlage das Schreiben an den Landkreis Nordwestmecklenburg vom 21. Mai 2014 (Antwortschreiben auf die Petition) beigefügt, welche eine Zusammenstellung der chronologischen Vorgehensweise der Stadt Klütz darstellt.

Im Ergebnis hatte die Stadt Klütz sich nach intensiven Beratungen im Jahr 2014 gegen eine Satzungsänderung entschieden. Das Reiten am Strand ist daher am bewirtschafteten Strand der Stadt Klütz verboten.

Bei dem vorliegenden Satzungsentwurf ist daher auch in § 3 Abs. 2 Buchstabe e) eine entsprechende Regelung beibehalten worden.

 

Aufgrund der noch nicht vorliegenden Kurabgabensatzung der Stadt Klütz sollte das Inkrafttreten der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Stadt Klütz an diese Satzung geknüpft werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die anliegenden Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz. Die Satzung am selben Tag mit der Kurabgabensatzung der Stadt Klütz in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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