Beschlussvorlage - BV/02/22/230

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 6. September 2022 die Vorschläge der Citymanagerin zur Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Stadt Klütz sowie weitere Satzungsänderungen beraten.

Die Verwaltung hat die inhaltlichen Änderungswünsche des Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschusses in einen Satzungsentwurf eingearbeitet. Ergänzend wurden seitens der Verwaltung in § 4 die Sondernutzungsarten auf die aktuellen Anfragen angepasst.

 

Aufgrund der noch nicht vorliegenden Kurabgabensatzung der Stadt Klütz sollte das Inkrafttreten der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Stadt Klütz an diese Satzung geknüpft werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die anliegende Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Stadt Klütz. Die Satzung tritt am selben Tag mit der Kurabgabensatzung der Stadt Klütz in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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