Beschlussvorlage - BV/02/22/227

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat am 21. Februar 2022 den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit dem Amt Klützer Winkel für das Jahr 2022 beschlossen. Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat am 22. Feburar 2022 den Abschlus des öffentlich-rechtlichen Vertrages ebenfalls zugestimmt.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Stadt Klütz und dem Amt Klützer Winkel wurde zum 01. April 2022 ausgefertigt.

 

Die Verwaltung wurde mit Beschlussfassung durch die Stadt Klütz beauftragt, im November 2022 eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vorzulegen, um zu prüfen, ob ein neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag zum 01. Januar 2023 abgeschlossen werden sollte.

 

Die Verwaltung hat dem Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss in der Sitzung am 17. Oktober 2022 und dem Finanzausschuss in der Sitzung am 24. Oktober 2022 einen entsprechenden Bericht vorgelegt (siehe Anlage).

 

Im Ergebnis konnte durch den zielgerichteten Personaleinsatz und beständigen Überwachungen im Stadtgebiet und auf den Parkplätzen am Strand eine Verbesserung im ruhenden Verkehr erreicht werden. Die Personal- und Sachkosten werden im Jahr 2022 durch die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgelder gedeckt. Da die beiden Personalstellen nicht wie geplant besetzt werden konnten, besteht in diesem Zusammenhang noch Verbesserungspotentail.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Stadt Klütz zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden (ganzjährig) und mit einer wöchentlichen Arbeiszeit von 15 Stunden (saisonal – Mai bis September) zum 01. Januar 2023.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

  

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Finanzierungsmittel sind im Haushalt eingeplant.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

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