Beschlussvorlage - BV/02/22/232
Grunddaten
- Betreff:
-
Energiemanager, hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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12.12.2022
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Sachverhalt
Über die Kommunalrichtlinie – Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz besteht die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln für die Personalstelle eines Energiemanagers.
Förderung über die Kommunalrichtlinie: Pkt. 4.1.2 Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
Gefördert werden die erstmalige Einrichtung sowie die Erweiterung eines Energiemanagements (EM). Das EM soll durch das stetige Erfassen und Steuern von Energie-Verbrauchsdaten die Energieverbräuche kontinuierlich reduzieren. Mithilfe externer Dienstleister und/oder einer zusätzlichen Personalstelle sollen dafür die organisatorischen Strukturen in der Verwaltung verankert werden.
Ziel ist die Etablierung organisatorischer Strukturen für das EM, Energiecontrolling und jährliche Energieberichte, die Erarbeitung und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen etc.
Die Förderquote liegt für finanzschwache Gemeinden bei 90 %.
Der Bewilligungszeitraum beträgt i.d.R. 36 Monate.
Förderfähige Ausgaben sind u.a.:
- Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird
- Geschäftsbedarf
- Dienstreisen für Weiterqualifizierungen
sowie
- Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 20.000 Euro),
- Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro),
Die Vergütung eines Energiemanagers ordnet sich i.d.R. mindestens in die Entgeltgruppe 10 TVöD ein. Das Arbeitgeberbrutto liegt inkl. Sonderzahlungen aktuell bei ca. 60.000,00 € pro Jahr.
Die Förderung kann durch mehrere Gemeinden zusammen beantragt werden. Dazu ist eine Kooperationsvereinbarung auszufüllen, in der ein Antragsteller als Verbundkoordinator fungiert und alles regelt. (Vorlage Kooperationsvereinbarung siehe Anlage).
Die Gemeinden Damshagen und Kalkhorst stehen ggf. für einen Zusammenschluss zur Verfügung (Beschlüsse liegen noch nicht vor).
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt
- die Beschäftigung eines Energiemanagers (TVöD 10, 1/3-Stelle) für 3 Jahre gemäß Punkt 4.1.2 der „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sowie die Beantragung der entsprechenden Fördermittel gemeinsam mit der Gemeinde Damshagen und der Gemeinde Kalkhorst
- eine Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Damshagen und der Gemeinde Kalkhorst zur Beschäftigung eines Energiemanagers und Beantragung von Fördermitteln nach der „Kommunalrichtlinie“.
Finanz. Auswirkung
Geschätzte Kosten (brutto) für die förderfähigen Ausgaben über 3 Jahre:
Personal (36 Monate): 180.000,00 €
Geschäftsbedarf: 2.300,00 €
Dienstreisen: 2.200,00 €
Ggf. Software: 20.000,00 €
Ggf. Messtechnik: 50.00,00 €
Gesamtkosten über 3 Jahre: 184.500,00 € (254.500,00 € inkl. Software und Messtechnik)
90 % Fömi: 166.050,00 € (229.050,00 €)
Eigenanteil: 18.450,00 € (25.450,00 €)
Gesamtkosten pro Jahr: 61.500,00 € pro Jahr (84.833,33 € inkl. Software und Messtechnik)
90 % Fömi 55.350,00 € (76.349,99 €)
Eigenanteil: 6.150,00 € (8.483,33 €)
Für jede Gemeinde fällt 1/3 der Kosten an
pro Jahr: 20.500.00 € (28.277,67 €)
90 % Fömi 18.450,00 € (25.449,90 €)
Eigenanteil: 2.050,00 € (2.827,77 €)
Zusätzlich entstehen Kosten für den Arbeitsplatz (Möbel, EDV, ggf. Miete):
Kostenschätzung: 3.000 €
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Mittel sind im Haushalt einzuplanen.
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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294,8 kB
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