Beschlussvorlage - BV/10/22/133

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Zierow plant im Zusammenhang mit dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 13 „Zierow Strand“ die Umsetzung der öffentlichen Sanitäranlage am Strand. Der Standort ist gem. planungsrechtlichen Festsetzungen im Sondergebiet SO 8 für Sanitärgebäude festgelegt.

 

Zur Durchführung der Maßnahme bedarf es der Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 - 9. Die Verwaltung wird entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Ausschreibung durchführen.

 

Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden die erforderlichen Mittel bedarfsgerecht durch das Amt Klützer Winkel in den folgenden Jahren in der mittelfristigen Haushaltsplanung angemeldet, entsprechend gilt das für die Deckung der Ausgaben der Honorarleistungen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

  1. Die Umsetzung der öffentlichen Sanitäranlagen am Strand.
  2. Die Planungsleistungen werden ausgeschrieben. Ein Ausschreibungsverfahren ist durch die Verwaltung vorzunehmen. Die Bürgermeisterin von Zierow wird zur stufenweisen Vergabe der Planungsleistungen „Objektplanung (Leistungsphase 1 bis 9)“ an ein qualifiziertes Ingenieurbüro ermächtigt. Die Bürgermeisterin von Zierow wird zur Unterzeichnung des Vertrages an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.
  3. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. 20.000,00 € für Planungsleistung

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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