Beschlussvorlage - BV/02/22/233

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die in Klütz, Schloßstraße, befindliche Allee aus Blutpflaumen wurde durch den Sachverständigen für Baumpflege/Herr Kriedemann aus Schwerin begutachtet. Die Begutachtung der Bäume hat ergeben, dass aktuell 17 Bäume von einem Pflaumenfeuerschwamm befallen sind. Dieser verursacht eine Weißfeule, wodurch die Bruschsicherheit beeinträchtigt wird und die Krone zerfällt. Eine Bekämpfung des Pilzes ist nicht möglich. Seitens der Verwaltung wird aufgrund des vorliegenden Baumgutachtens vom 25.10.2022 empfohlen, die Fällung der Bäume unter Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises NWM, zu veranlassen. Für eine Ersatzpflanzung werden entsprechende Angebote eingeholt. Für die Ausgleichspflanzung ist die Empfehlung des Baumgutachters eine Pflanzung von Spitz-Ahorn mit blutroter Laubfärbung zu beachten. Die Kosten für die Ersatzpflanzung müssen im Haushalt der Stadt Klütz 2023 eingestellt werden. Für die Ausgleichspflanzung sollten finanzielle Mittel aus dem Alleenfond beantragt werden.

 


 

Ergänzender Sachverhalt vom 12.01.2023:

In der Sitzung vom 29.11.2022 wurde die Verwaltung beauftragt:

  •          mit dem Gutachter zu klären, ob eine Fällung der Bäume auch im Herbst 2023 erfolgen kann oder ob die Bäume bis 28.02.2022 gefällt werden müssen.
  •          zu klären, welche Fördermittel für die Neu-/ Ersatzpflanzung eingeworben werden können

Nach Rücksprache mit dem Gutachter können die Bäume auch im Herbst gefällt werden. Da die Standsicherheit jedoch beeinträchtigt ist, sollten sie beobachtet werden.

Laut Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt wird nur die Erhaltung und nicht die Ersatzpflanzung gefördert. Förderfähig ist jedoch die Erweiterung der Allee.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt auf Grundlage des vorliegenden Baumgutachtens vom 25.10.2022 die Fällung der Blutpflaumen in der Schloßstraße in Klütz zu veranlassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Neupflanzung von 17 Bäumen ca. 8500€

Stubben fräsen 17 Bäume ca. 1500€

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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