Beschlussvorlage - BV/10/22/128
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 13 „Zierow Strand“ der Gemeinde Zierow
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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30.11.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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14.12.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Zierow hat den Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“ aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren ist abgeschlossen und der Bebauungsplan ist seit dem 08.12.2021 rechtskräftig.
Planziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebaul. und touristische Entwicklung im Bereich des Badestrandes von Zierow.
Die im Bebauungsplan als öffentlicher Parkplatz festgesetzte Fläche befindet sich in privatem Eigentum.
Der Grundstückseigentümer ist mit dem Begehren an die Gemeinde herangetreten, die Parkplatzfläche nochmals zu überplanen. In diesem Zusammenhang sollen weitere Nutzungsmöglichkeiten für die Fläche geprüft werden.
Der Antragsteller hat sich bereit erklärt die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zu übernehmen. Sollte die Gemeinde der begehrten Änderung zustimmen, wird die Kostenübernahme mittels eines städtebaulichen Vertrages sichergestellt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Bebauungsplan Nr. 13 „Zierow Strand“ im Bereich der Flächen für den öffentlichen Parkplatz zu ändern.
In diesem Zusammenhang sollen weitere Nutzungsmöglichkeiten geprüft werden.
Die Kosten für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Zur Sicherung der Kostenübernahme ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger vorzubereiten.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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