Mitteilungsvorlage - MV/03/22/117

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Einschätzung der Verwaltung zur Bebaubarkeit:

 

Die Fläche des Flurstücks 8/2 der Flur 3 in der Gemarkung Damshagen ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde für die Wohnbebauung vorgesehen.

Die angrenzenden Flurstücke 8/1 und 12/2 sind mit Wohnhäusern bebaut.

Die Lücke zwischen der bestehenen Bebauung beträgt ca. 55 m.

Berücksichtigt man noch das vorhandene Fließgewässer an der südwestlichen Grenze des Flurstücks beträgt die Lücke nur rund 40 m.

 

Es kann also von einer Baulücke ausgegangen werden, so dass eine Wohnbebauung grundsätzlich zulässig ist.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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