Beschlussvorlage - BV/04/22/223

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der behindertengerechte Strandaufgang Nr. 3 in Groß Schwansee muss erneuert werden. Der Strandaufgang besteht gegenwärtig aus Holzbohlen, was aufgrund der geringen Witterungsbeständigkeit in den letzten Jahren hohe Instandhaltungskosten verursacht hat.

Aus naturschutzrechtlichen Gründen ist ein Ausbau mit Pflastersteinen nicht genehmigungsfähig.

 

Eine Erneuerung mit witterungsbeständigerem Hartholz ist sehr kostenintensiv und liegt gemäß Angebot vom 11.10.2022 bei 11.673,21 € brutto.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Aufgang aus kostengünstigeren recycelten Kunststoffbohlen herzustellen. Diese sehen aus wie Holz und sind sehr witterungsbeständig.

Die Kostenschätzung wird gegenwärtig eingeholt und zur Gemeindevertretersitzung nachgereicht.

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat einer Erneuerung des Aufgangs aus recycelten Kunststoffbohlen zugestimmt.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Erneuerung des Strandaufgang Nr. 3 in Groß Schwansee aus recycelten Kunststoffbohlen. 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung wird zur Sitzung nachgereicht.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Kostenschätzung wird zur Sitzung nachgereicht.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 4 57304 52338000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Loading...