Beschlussvorlage - BV/05/22/172

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkirchen betreibt derzeit das Bauleitplanverfahren zum B- Plan Nr. 29 Ortsmitte Hohenkirchen. Das städtebauliche Konzept wurde auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.09.2022 bestätigt. In einem Teilbereich des Bebauungsplanes beabsichtigt die Gemeinde ein genossenschaftliches Wohnkonzept umzusetzen.   

Auf der Sitzung des Bauausschusses am 13.09.2022 waren die beiden Projektentwickler VielLeben eG und TING Projekte GmbH & Co. KG anwesend und haben unterschiedliche Konzeptideen für genossenschaftliches Wohnen vorgestellt.

Beide Konzeptideen sind der Anlage zu entnehmen. 

Für die weitere Planung ist festzulegen, welche Konzeptidee zukünftig weiter verfolgt werden soll. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Grundsatzbeschluss, dass für einen Teilbereich des B-Plan Nr. 29 Ortsmitte Hohenkirchen das am 13.09.2022 vorgestellte genossenschaftliche Wohnkonzept der   VielLeben eG / der TING Projekte GmbH & Co. KG  weiter verfolgt wird.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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