Beschlussvorlage - BV/12/22/343

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat sich mit den Unterlagen zur Abwägung der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und Kapitel 4.2 Wohnbauflächenentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (RREP) Westmecklenburg 2011 beschäftigt und die zur Beteiligung für die 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens gereichten Unterlagen gesichtet.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die 2. Stufe hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Unterlagen zu Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und Kapitel 4.2. Wohnbauflächenentwicklung erhalten. Zusätzlich wurde der Entwurf des Umweltberichtes gereicht. Die Abwägung der Belange zur 1. Beteiligungsstufe sind den Beteiligungsunterlagen beigefügt.

In Bezug auf den Umweltbericht ergeben sich aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen keine weiteren Belange, die zu berücksichtigen wären. Wesentliches Ziel der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist es, die Nachnutzung bereits bebauter und versiegelter Flächen vorrangig zu betrachten und die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung zu planen. Eine Ausnahme bildet im Wesentlichen die Realisierung der Baugebiete im Ostseebad Boltenhagen selbst, um den Bedarf an Wohnraum für Einheimische und Arbeitskräfte dauerhaft und entsprechend mit adäquatem Wohnraum verschiedener Wohnformen abzusichern. 

Zur Abwägung der 1. Beteiligungsstufe und zu den Zielsetzungen der Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächenentwicklung ergeben sich Anforderungen aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, die in einer Stellungnahme zusammenzufassen sind. Hierfür setzt sich die Gemeinde mit der Bewertung der Abwägung und den Erkenntnissen unter Berücksichtigung der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens auseinander.

Aus der Stellungnahme ergeben sich die Entwicklungsziele für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in Bezug auf die Wohnbebauung im Ostseebad Boltenhagen selbst mit dem Bebauungsplan Nr. 38 sowie die Entwicklungsziele für Redewisch Ausbau und Redewisch im Rahmen der Nachnutzung. Die Zielsetzungen werden unter Beachtung des Ostseebades Boltenhagen als Siedlungsschwerpunkt gesehen. Die Erörterung der Bewertung des Grundzentrums wird parallel und unabhängig von diesem Verfahren geführt. Die Flächenbedarfe werden gesondert in der Stellungnahme zusammengefasst.

Die Stellungnahme ist beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Stellungnahme zur 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg (RREP MW 2011), Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und Kapitel 4.2 Wohnbauflächenentwicklung und bestätigt die als Anlage beigefügte Stellungnahme.

 

Boltenhagen sieht seine Entwicklungen unter Berücksichtigung der Bewertung als Siedlungsschwerpunkt gerechtfertigt. Unabhängig davon führt die Gemeinde parallel zu diesem Stellungnahmeverfahren die Bewertung als Grundzentrum fort. Hierzu werden weitere Abstimmungen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen geführt und der Kontakt mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung gesucht.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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