Beschlussvorlage - BV/04/22/209

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 26 lag im Zeitraum vom 17.05.2022 bis zum 24.06.2022 öffentlich aus. Zeitgleich wurden die von der Planung berührten und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Begründung hinsichtlich der Ausführungen zur Bestandsaufnahme ergänzt. Die Zweckbestimmung des Sonstigen Sondergebietes SO wurde unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen von „Wohnen mit Beherbergung“ in „Ländliches Wohnen mit Beherbergung“ geändert, um den ländlichen Charakter der Ortslage zu unterstreichen. Es erfolgte die Umstellung vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regelverfahren nach § 2 BauGB. In diesem Zusammenhang wurden auch zusätzliche Flächen in den Geltungsbereich aufgenommen, um auf diesen Flächen ebenfalls die Art der baulichen Nutzung zu steuern.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 26 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Umstellung des Aufstellungsverfahrens des einfachen Bebauungsplanes Nr. 26 vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zum Regelverfahren gemäß § 2 BauGB.

 

  1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 26 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht.

 

  1. Mit dem Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 26 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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