Beschlussvorlage - BV/05/22/160-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Zielsetzungen für diese Bauleitplanung wurden ergänzt und präzisiert.

Die Geltungsbereiche grenzen aneinander.

Die Straßenführung nördlich des Bebauungsplanes Nr. 33 wird zum Gegenstand der Bauleitplanung für den B-Plan Nr. 24. In diesem Zusammenhang sind die Anforderungen an die Bereitstellung der Flächen für den Straßenbau zu klären. Waldflächen sind nicht in Anspruch zu nehmen. Die Straßenverkehrsflächen werden westlich des Waldes genutzt bzw. ergänzt. In Abhängigkeit von der Wahl der Variante ergeben sich die Auswirkungen auf den Campingplatz bzw. auf die sonstigen Flächen westlich der bisherigen Straßenverbindung.

In Abhängigkeit von der Entscheidung der Gemeinde zur Wahl der Verkehrsvariante ist die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zu suchen und eine geeignete Grundlage für das weitere Planverfahren zu schaffen. Im Bereich der Schmalstelle für die Straßenausbildung inklusive Geh- und Radweg ist die naturräumliche Situation in der Anlage dargestellt. Auf der östlichen Seite befindet sich Wald als naturnahes Feldgehölz. Auf der westlichen Straßenseite ist eine trocken gefallende Senke vorhanden. Die entsprechenden Erfordernisse an die weitere Bearbeitung sind abzustimmen.

Für die Beschlussdiskussion wurden die Varianten 1 bis 4 beschrieben und bewertet. Im Bebauungsplan besteht die Möglichkeit, die Maximalforderung festzusetzen. Dies würde auch bedeuten, dass der Umfang an Ausgleich und Ersatz bzw. der Eingriff in die vorhandenen Gehölzbestände im Rahmen des Bebauungsplanes zu erörtern wäre und zu regeln wäre. Unabhängig von dieser Regelung könnte ein geringerer Ausbau erfolgen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Anforderungen, die geringer eingriffsintensiv zu bewertenden Varianten zu wählen.

Der geringste Eingriff entsteht mit der Variante 4 an der Schmalstelle (6,50 m Querschnittsbreite bei beengten Verhältnissen). Variante 4 sieht beidseitig je in Fahrtrichtung den Geh- und Radverkehr auf der Fahrbahn mit Schutzstreifen vor. Im Bereich des Regelquerschnitts unter "normalen" Verhältnissen mit einer Straßenquerschnittsbreite von insgesamt 8,50 m; im Bereich der Schmalstelle unter Geltendmachung von beengten Verhältnissen mit einer Straßenquerschnittsbreite von insgesamt 6,50 m. Die Gemeinde hält diese Variante für geeignet, gerade auch unter dem Aspekt, dass von der "Blauen Wiek II" bis Beckerwitz-Ausbau der vorhandene ländliche Weg von ca. 3,50 m Breite von allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer, motorisierter Verkehr) genutzt wird und auch weiterhin genutzt werden soll. 

Hierbei würden die naturschutzfachlichen Anforderungen weitestmöglich berücksichtigt (im Bereich der Engstelle). Durch Reduzierung der Geschwindigkeit könnten ggf. die gleichartigen Bewertungen wie bei dem breiten Ausbau erfolgen. Dies bedarf jedoch der Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, die dann maßgeblich betroffen wäre. Bei der schmalen Variante 4 wären die Belange der unteren Naturschutzbehörde am geringsten betroffen.

 

Sollte sich bei den Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde herausstellen, dass die Inanspruchnahme der Variante 4 nur teilweise oder nicht umsetzbar ist, ist maßgeblich über den Eingriff mit der unteren Naturschutzbehörde die Abstimmung zu führen.

Im Zusammenhang mit dem bereits bestätigten städtebaulichen Konzept für den B-Plan Nr. 33 sind die konkreten Nutzungen und Zuordnungen nochmals zu erörtern. Der öffentliche Bedarf an Parkplätzen ist im Bereich des gemeindlichen Parkplatzes abzusichern. Hier ist auch die Infrastruktur für Ver- und Entsorgung vorzubereiten. Es ist zu prüfen, inwiefern in diesem Bereich auch Anlagen zur Lagerung und Verwertung von Seegras so intergriert werden können, dass sie verträglich landschaftlich eingebunden werden können. Auf dem Bereich des Campingplatzes ist insgesamt der Bedarf an privaten Stellplätzen für die Campingplatznutzung in dem tatsächlich erforderlichen Umfang abzusichern. Die jeweiligen Größen der Teilflächen sind unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Untersuchung eines Verkehrskonzeptes abzustimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen bestätigt das Verkehrskonzept zur Anbindung der Infrastruktureinrichtungen des B-Planes Nr. 33 und des B-Planes Nr. 24 an die Landesstraße und führt das Aufstellungsverfahren unter Berücksichtigung der Regelung der Zufahrt unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher und forstrechtlicher Belange fort. Die Gemeinde entscheidet sich sowohl im Bereich der durch Wald und Gehölze vorhandenen Schmalstelle als auch für den weiteren Verlauf nördlich und südlich davon für die Variante 4. Der Geh- und Radverkehr soll hier je in Fahrtrichtung mit Schutzstreifen auf der Fahrbahn erfolgen. Es sind die Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde in Bezug auf die Machbarkeit unter Berücksichtigung der Abwägung der Belange zu führen. Im Bereich der Schmalstelle soll unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange auf die in der Variante 4 aufgeführten Maße für die beengten Verhältnisse zurückgegriffen werden. Die naturschutzfachlichen Belange werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Die Abstimmungen werden insgesamt mit der Naturschutzbehörde und mit der Straßenverkehrsbehörde je nach Betroffenheit des Belanges geführt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 5/ 51101/ 56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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