Beschlussvorlage - SV Klütz/19/-7

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Derzeit ist der Leuchtenkopf Dieter II/R U LED für die Umrüstung der Beleuchtungsanlage festgelegt. Eine Festlegung auf den Leuchtenkopf Alfons I FF LED (technische Leuchte) würde eine Kosteneinsparung von 25% bedeuten. Die Umrüstung soll in folgenden Straßenzügen umgesetzt werden:

 

OT Oberhof Zur Traktorenwerkstatt, Zur Allee

OT Wohlenberg – Ostseeblick

OT Arpshagen – An der Chaussee

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt für die Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED in den folgenden Straßenzügen den Leuchtenkopf Alfons I FF LED zu verwenden:

OT Oberhof Zur Traktorenwerkstatt, Zur Allee

OT Wohlenberg – Ostseeblick

OT Arpshagen – An der Chaussee

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

  

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: :54103/52339000/041

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

  

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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