Beschlussvorlage - BV/05/22/167

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die LED Umrüstung in der Gemeinde Hohenkirchen hat die Gemeinde für die notwendigen Planungsleistungen das Planungsbüro Nord, Dipl. Ing. Rainer Mammen, aus Lübeck gebunden.

 

Das Planungsbüro hat sich mit der Bestandserfassung und mit der Auswertung und Aufbereitung der Daten für die Fördermittelbeantragung in der LPH 1 und 2 beschäftigt. Diese vom Planungsbüro erstellten Planungsunterlagen sind aus dem Jahr 2017 und in der Fassung nicht mehr marktgerecht.

 

Weiterhin wurden im Laufe der Jahre in der Gemeinde Hohenkirchen diverse Maßnahmen umgesetzt, bei denen im Zuge der Baumaßnahmen die Straßenbeleuchtung neu erstellt und mit LED ausgerüstet wurden, z.B. Ausbau der Straße Griebenkamp in Hohenkirchen, Radweg entlang der K44 von Gramkow nach Beckerwitz, Radweg entlang der L02 nach Hohenkirchen, Radweg entlang der K19 in der Ortslage Niendorf.

 

Da die Gemeinde Hohenkirchen die Umsetzung der LED-Umrüstung in der gesamten Gemeinde dringend fordert, bedarf es einer Überarbeitung der vorliegenden Planung vom Planungsbüro Nord.

 

Der Grundsatzbeschluss zur LED Umrüstung wurde am 25.06.2015 beschlossen.

 

Die Kosten sind in der Finanzplanung für die Jahre 2022/23 bereitgestellt.

 

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Hohenkirchen werden nunmehr gebeten über den Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Überarbeitung der vorliegenden Planungsunterlagen für die LED Umrüstung in der Gemeinde Hohenkirchen auf einen aktuellen und marktgerechten Stand, zur weiteren Bearbeitung und Umsetzung der Maßnahme.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54201.09600000.031

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

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