Beschlussvorlage - BV/04/22/213

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Kalkhorst hat am 24.02.2022 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Am 29.09.2022 wurde ein ergänzender Aufstellungsbeschluss gefasst. Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt

die Gemeinde das Ziel, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten Jahre darzustellen und planungsrechtlich vorzubereiten.

 

Die folgenden 5 Änderungsbereiche sind Bestandteil der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes:

• Änderungsbereich 1 i. V. m. Bebauungsplan Nr. 26 „Ortslage Warnkenhagen“

• Änderungsbereich 2 i. V. m. Bebauungsplan Nr. 28 „Erweiterung Ortslage      

   Elmenhorst“

• Änderungsbereich 3 i. V. m. Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“

• Änderungsbereich 4 i. V. m. Bebauungsplan Nr. 30 „Brooker Weg“

• Änderungsbereich 5 i. V. m. Bebauungsplan Nr. 31 „Ärztehaus“

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4

Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den

Vorentwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbericht) zu billigen und

diesen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange zu bestimmen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Den anliegenden Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht

zubilligen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Die Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB für den Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.
  2. Dem Bürgermeister zu beauftragen, die Beschlüsse ortsüblich bekannt

zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 4/51101/56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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