Beschlussvorlage - BV/04/22/213
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kalkhorst
hier: Billigung des Vorentwurfes sowie Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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27.10.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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24.11.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Kalkhorst hat am 24.02.2022 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Am 29.09.2022 wurde ein ergänzender Aufstellungsbeschluss gefasst. Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt
die Gemeinde das Ziel, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten Jahre darzustellen und planungsrechtlich vorzubereiten.
Die folgenden 5 Änderungsbereiche sind Bestandteil der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes:
• Änderungsbereich 1 i. V. m. Bebauungsplan Nr. 26 „Ortslage Warnkenhagen“
• Änderungsbereich 2 i. V. m. Bebauungsplan Nr. 28 „Erweiterung Ortslage
Elmenhorst“
• Änderungsbereich 3 i. V. m. Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“
• Änderungsbereich 4 i. V. m. Bebauungsplan Nr. 30 „Brooker Weg“
• Änderungsbereich 5 i. V. m. Bebauungsplan Nr. 31 „Ärztehaus“
Mit dem vorliegenden Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den
Vorentwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbericht) zu billigen und
diesen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zu bestimmen.
Der Bürgermeister wird gebeten, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- Den anliegenden Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht
zubilligen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB für den Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.
- Dem Bürgermeister zu beauftragen, die Beschlüsse ortsüblich bekannt
zu machen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 4/51101/56255000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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311,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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4 MB
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3
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(wie Dokument)
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763,8 kB
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