Beschlussvorlage - BV/02/22/225

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz hat auf der Grundlage eines Antrages über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ort Hofzumfelde befunden. Die Satzung soll entsprechend aufgestellt werden und wird als Erweiterung der bereits vorhandenen Satzung betrachtet. Zielsetzung ist es, die Satzung unter Berücksichtigung der Begrenzung durch den vorhandenen baulichen Bestand nach Norden zu erweitern.

 

Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB wird die Gemeinde zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für bebaute Gebiete im Außenbereich ermächtigt. Die vorhandenen baulichen Strukturen sollen fortentwickelt werden.

Die Voraussetzungen für den Erlass der Außenbereichssatzung werden erfüllt:

  • Es ist ein bebauter Bereich mit einer Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden.
  • Das Satzungsgebiet ist nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt.
  • Die Satzung ist mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.
  • Die Flächen sind nicht im Flächennutzungsplan dargestellt; es handelt sich jedoch um Flächen, die jeweils von vorhandener Bebauung begrenzt sind und nicht darüber hinaus in die offene Landschaft hinausragen.   
  • Die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben wird nicht begründet.
  • Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Natura 2000-Gebieten wird nicht beeinträchtigt.

 

Mit der Satzung soll das Baurecht im Außenbereich geschaffen werden. Bebaute Bereiche im Außenbereich sind als Begrenzung.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für die bebaute Fläche im Außenbereich in Hofzumfelde westlich der Landesstraße (L03).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst die Flächen gemäß beigefügtem Lageplan westlich der L03.

 

  1. Den Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2//51101/56350000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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