Beschlussvorlage - BV/04/22/206
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe
Hier: Kreisumlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carolin Heise
- Verfasser/Antragsteller:
- Heise, Carolin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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04.10.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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29.09.2022
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Sachverhalt
Mit dem Bescheid vom 06.09.2022 wurde durch den Landkreis NWM die Kreisumlage 2022 für die Gemeinde Kalkhorst i. H. v. 736.827,93 € (39,6 v. H. der Umlagegrundlage) endgültig festgesetzt.
Aufgrund der zur Zeit der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 vorliegenden Daten wurde für die Kreisumlage ein Betrag i. H. v. 718.800 € eingeplant. Dies ergibt eine Haushaltsüberschreitung i. H. v. 18.027,93 € (PSK 61101-54421000).
Die Auszahlung an den Landkreis ist gesetzlich geregelt und verpflichtend für die Gemeinden. Es ist daher ein Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe notwendig.
Die Mehraufwendungen können durch die Mehrerträge aus der Schlüsselzuweisung i. H. v. ca. 66.100 € (PSK 61101-41110000) gedeckt werden.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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x |
unvorhergesehen und |
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x |
unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch Mehreinnahmen/-erträgen aus der Schlüsselzuweisung 61101-41110000 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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