Mitteilungsvorlage - MV/12/22/338

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Neubau Spielplatz John Brinckmann, Stand 07.09.2022

 

  1.  Ausgangslage

Für den geplanten Bau eines Abenteuerspielplatzes, ähnlich wie der an der Kurklinik, wurde eine ILER-Förderung beantragt. Die am 27.09.2021 erfolgte Ablehnung wird mit dem Verweis auf die Vielzahl bereits vorhandener Spiel- und Bolzplätze begründet.

Der anschließend gefasste Beschluss vom 18.11.2021 lautet wie folgt: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Durchführung des Vorhabens „Neubau Spielplatz John Brinckmann“ in Boltenhagen, auch ohne Fördermittel gemäß aktuellem Spielplatzkonzept. Die administrative, operative und finanzielle Abwicklung erfolgt durch den Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen „Kurverwaltung“. Die weitere Vorstellung und Bearbeitung erfolgt im Kurbetriebsausschuss.“

Die administrative und operative Durchführung erfolgt durch die Kurverwaltung. Die finanzielle Abwicklung ist aufgrund der bisher ungeklärten Haushaltslage des Eigenbetriebs Kurverwaltung, nicht ohne Fördermittel zu leisten: Den veranschlagten Kosten i.H.v. brutto 273.700 EUR (netto 230.000 EUR), stehen noch ungeklärte Posten aus dem Bau der Dünenpromenade gegenüber. Dazu gehören die mögliche Nachzahlung der Umsatzsteuer sowie die noch nicht bekannte Höhe an Fördermitteln, welche den Nachträgen angerechnet werden.

Folgend wird kurz dargestellt, welche Aktivitäten ab dem 01.08.2022 seitens der Kurverwaltung nach o.g. Beschluss unternommen wurden.

 

 

 

  1. Weitere Fördermöglichkeiten

Es wurde geprüft, ob weitere Fördermöglichkeiten für den Bau eines barrierefreien Spielplatzes in Betracht kommen:

  • ELER / Stadtentwicklungsförderrichtlinie - negativ, da die Gemeinde Boltenhagen nicht als Zuwendungsempfänger i.S.d. Landesraumentwicklungsprogramm als Ober- oder Mittelzentrum benannt ist.
  • Spielplatzförderrichtlinie M-V - negativ, da die Laufzeit der Förderung bereits abgelaufen ist und es kein Nachfolgeprojekt gibt.
  • Aktion Mensch - negativ, da Gemeinden keine förderfähigen Organisationen sind.
  • Lebenshilfe - negativ, Unterstützung nur für längerfristige Projekte.
  • Landesförderung - negativ, da hier lediglich der barrierefreie Umbau oder die barrierefreie Modernisierung von Wohnraum und öffentlichen Gebäuden gefördert wird.
  • LEADER - Antrag kann gestellt werden, Förderung dann für das Jahr 2024 möglich.
  • Evtl. Förderung touristischer Attraktivität, Gesundheitstourismus - Ausarbeitung eines entsprechenden Tourismuskonzepts

https://www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/qualitaetsinitiativen/barrierefrei/reisen-fuer-alle.html

  1. Ausschreibungsgrundlage

Für die fachmännische Umsetzung des Themas Inklusion und barrierefreie Gestaltung des Bauvorhabens, stehen wir in engem Austausch mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises Nordwestmecklenburg Ilona Scheufler sowie mit dem Vorsitzenden des Behindertenbeirats Wolfgang Griese. Beide stehen uns beratend und unterstützend zur Seite.

Aus Sicht von Frau Scheufler sind für die Planung folgende Punkte wichtig:

  • barrierefreie Zuwegung,
  • behindertengerechte Spielgeräte, d.h. spielend mit allen Sinnen erfahrbar (Tasten, Fühlen, Sehen),
  • barrierefreie Infotafeln,
  • entsprechende Ruhemöglichkeiten,
  • Seebehinderte mit einbeziehen,
  • sowie weitere Anforderung siehe Anlage (Infoblatt 4).

 

Der Austausch mit dem Amt Klützer Winkel bzgl. der Ausschreibung der Planungsleistung, kam aus Kapazitätsgründen (saisonbedingtes Arbeitsaufkommen, Urlaub) des Amtes bisher nicht zustande. Ein erstes Treffen hierzu wird es voraussichtlich Anfang Oktober 2022 geben.

 

  1. Weiteres Vorgehen

Oktober 2022:  Erstellen der Leistungsbeschreibung im Austausch mit dem Amt Klützer Winkel, Erarbeitung Kostenschätzung

Entscheidung über erneuten Förderantrag, wenn LEADER Förderung dann Ausarbeitung der Projektskizze

November 2022:  Erstellen der GV-Beschlussvorlage, Ausschreibung der Planungsleistung

bis März 2023: Umsetzung gewünscht - unter Vorbehalt der Kapazitäten

 

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Finanz. Auswirkung

Ca. 230.000,00€

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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