Beschlussvorlage - BV/12/22/335

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem Bescheid vom 06.09.2022 wurde durch den Landkreis NWM die Kreisumlage 2022 für die Gemeinde Boltenhagen i. H. v. 1.028.245,57 € (39,6 v. H. der Umlagegrundlage) endgültig festgesetzt.

 

Aufgrund der zur Zeit der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 vorliegenden Daten wurde für die Kreisumlage ein Betrag i. H. v. 1.017.500,00 € eingeplant. Dies ergibt eine Haushaltsüberschreitung i. H. v. 10.745,57 € (PSK 61101-54421000).

 

Die Auszahlung an den Landkreis ist gesetzlich geregelt und verpflichtend für die Gemeinden. Es ist daher ein Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe notwendig.

 

Die Mehraufwendungen können durch die Mehrerträge aus der Schlüsselzuweisung i. H. v. 8.459,57 € (PSK 61101-41110000) und den Mehrerträgen aus den Gewerbesteuerforderungen von ca. 267.500 € (PSK 61101-40130000) gedeckt werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt die überplanmäßige Ausgabe für die Mehraufwendungen der Kreisumlage für das Jahr 2022 i. H. v. 10.745,57 €. Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen der Schlüsselzuweisung und der Gewerbesteuer.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

x

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

x

unvorhergesehen und

x

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch Mehreinnahmen/Mehrerträgen aus den Schlüsselzuweisungen (61101-41110000) und den Gewerbesteuereinnahmen (61101-40130000)

 

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Anlagen

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