Beschlussvorlage - BV/12/22/332

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat eine verkehrstechnische Untersuchung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 38 im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 36.1 und der Zufahrt zum Parkplatz Weidenstieg im Jahr 2019 erstellt (Untersuchung Büro LOGOS Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbH, Rostock 17.07.2017). Auf der Grundlage der verkehrstechnischen Untersuchungen und unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der Gemeinde wurde der Modellbetrieb für die Zufahrt zum Parkplatz Weidenstieg beschlossen, und im Jahr 2022 wird dieser durchgeführt.

 

Mit Fortführung der Planungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 36.1 „Welcome Center“ und dem B-Plan Nr. 38 für die Wohnbebauung am Ortseingang werden die Zielvorgaben aus der verkehrstechnischen Untersuchung überprüft. Die verkehrstechnische Untersuchung vom 17.07.2019 wird der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Unter Berücksichtigung des veränderten Verkehrsaufkommens und Berücksichtigung des letzten Standes der Planbearbeitung, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Standortes für die Feuerwehr, wurden die Verkehrsmengen überprüft. Diese werden Eingang finden in die Bearbeitung der Bauleitplanung.

 

Für die gutachterliche Bewertung der Verkehrssituation in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird davon ausgegangen, dass der Kreisverkehr bei der Ortslage Wichmannsdorf und zur Anbindung des Welcome Centers bzw. des Sport- und Freizeitgeländes sowie des Shuttles erfolgt. Im Rahmen der Bewertung der verkehrlichen Anbindung des Bereiches des B-Planes Nr. 38 wurden 3 Knotenpunkte betrachtet. Verkehrliche Anbindung

 

  • am Knotenpunkt der Friedrich-Engel-Straße mit der Klützer Straße
  • am Knotenpunkt der August-Bebel-Straße mit der Klützer Straße
  • in einer 3. Variante wurde eine dazwischenliegende Anbindung, die nur in nordwestliche Richtung das neue Gebiet erschließen würde, betrachtet.

 

Im Ergebnis wird mitgeteilt, dass der Verkehr, der durch den B-Plan Nr. 38 entsteht, aufgenommen werden kann.

Die verkehrliche Anbindung über die Erweiterung der Knotenpunkte an der Friedrich-Engels-Straße und an der August-Bebel-Straße wird empfohlen. Im Zusammenhang mit den empfohlenen Knotenpunkten ist davon auszugehen, dass hier einerseits der bauliche Aufwand der verkehrlichen Erschließung des B-Planes Nr. 38 und andererseits die Auswirkungen in Bezug auf den Verkehrsfluss geringer gehalten werden können, als bei der Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes an der Klützer Straße. Der Knotenpunkt an der Friedrich-Engels-Straße besitzt eine höhere Leistungsfähigkeit als der Knoten mit der August-Bebel-Straße. Der Knotenpunkt mit dem neu entstehenden Knotenarm ist über eine Lichtsignalanlage zu regeln, um die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu gewährleisten. Nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse sind ausgenommen von der Anlage des neuen Knotenarms keine baulichen Veränderungen in Bezug auf zusätzliche Spuren oder Ähnlichem erforderlich, um die Verkehrsqualität einer Lichtsignalanlage zu sichern.

 

Im Zusammenhang mit der Herstellung lichtsignalgeregelter Anbindungen wurde auch die Machbarkeit von Kreisverkehren untersucht. Der Ausbau der Knotenpunkte an der August-Bebel-Straße bzw. Friedrich-Engels-Straße als Kreisverkehr wurde nicht empfohlen.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hält die Ergebnisse hier aufrecht und bestätigt die Herstellung oder Betrachtung realisierter Knotenpunkte zur Anbindung an die Friedrich-Engels-Straße bzw. August-Bebel-Straße. Flächenfestsetzungen für die Sicherung zukünftiger Kreisverkehre erfolgen nicht.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die verkehrstechnische Untersuchung vom 17.07.2019 als Grundlage für die Bemessung der verkehrlichen Anbindung des Gebietes des B-Planes Nr. 38 an die Klützer Straße zunehmen. Verkehrliche Anbindungen an die Klützer Straße sind im Knoten der Friedrich-Engels-Straße und im Knoten der August-Bebel-Straße als vierarmiger Knoten lichtsignalgeregelt vorzusehen. Die Sicherung von Flächen für Kreisverkehre für ggf. zukünftigen Bedarf erfolgt nicht.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12/ 51101/ 56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...