Beschlussvorlage - BV/02/22/208
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe für die Anschaffung eines elektronischen Meldescheinsystems für die Kurabgabenerhebung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carolin Heise
- Verfasser/Antragsteller:
- Heise, Carolin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.10.2022
|
Sachverhalt
Die Stadt Klütz mit ihren Ortsteilen Wohlenberg und Oberhof ist seit Juni 2022 anerkannter Erholungsort. Für die Stadt Klütz und ihre Ortsteile wird ebenfalls ein Antrag für die Anerkennung als Tourismusort gestellt. Es soll in der Stadt Klütz und all ihrer Ortsteile ab dem 01.01.2023 eine Kurabgabe erhoben werden.
Für die elektronische Abrechnung der Kurabgabe mit den Wohnungsgebern und die Ausstellung der Kurkarten wird zwingend ein elektronisches Meldescheinsystem benötigt.
Es wird empfohlen im ersten Jahr zur schnellen Umsetzung und zum Testen des Systems das Basispaket auszuschreiben. Erweiterungen sind jederzeit möglich.
Basissystem:
Elektronisches Meldescheinsystem mit Druck der Karten über handelsüblichen PC/Drucker: Vermieter erhalten webbasierten Zugang oder richten Schnittstelle zum System ein, geben die Daten über PC oder ihr System ein und drucken die Kurkarten/Meldescheine über einen handelsüblichen Drucker für ihre Gäste aus. Vermieter können auch (falls gewünscht) einen manuellen Meldeschein ausfüllen, den wir ins System nachträglich zur Rechnungserstellung eingeben. Wir erstellen die Rechnungen (per Knopfdruck) über das System, Versand der Rechnungen über Amt, Zahlung vom Vermieter ans Amt.
In der Sitzung des WTU-Ausschusses am 06.09.2022 wurde über die Anschaffung eines Meldescheinsystems beraten. Dem wurde einstimmig zugestimmt.
Da im Haushaltsjahr 2022 für das Meldescheinsystem keine Kosten eingeplant wurden, ist ebenfalls zu beschließen aus welchen Konten die Kostendeckung erfolgen soll. Es wird von Anschaffungskosten von ca. 10.000 € ausgegangen. In der Anlage befinden sich zwei Kostenbeispiele.
Die Deckung der Kosten kann zum einen aus dem Konto 57501-52490001 (touristische Veranstaltungen) i. H. v. 5.000 € erfolgen, da lt. Information der Tourismusmanagerin in diesem Jahr keine touristischen Veranstaltungen stattfinden werden. Die Kosten hinzu mit dem Konto 57501-08240000 medizinische Einrichtungen i. H. v. bis zu 5.800,00 € gedeckt werden, da dieser Betrag für die Ausstattung des Rettungsturms vorgesehen war und die Ausstattungskosten neu im Haushaltsjahr 2023 eingeplant werden können.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Anschaffung des elektronischen Meldescheinsystems im Basispaket für die Ausstellung der Kurkarten und Erhebung der Kurabgabe. Nach Ausschreibung wird der Bürgermeister ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen. Die Deckung der Kosten erfolgt aus dem Konto 57501-52490001 (touristische Veranstaltungen) i. H. v. 5.000,00 € und dem Konto 57501-08240000 (Medizinische Einrichtungsgegenstände) i. H. v. bis zu 5.800,00 €.
Finanz. Auswirkung
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 57501-52490001 und 57501-08240000 |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
x |
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
