Beschlussvorlage - BV/02/22/196
Grunddaten
- Betreff:
-
Wegebau Wohlenberg nach Wohlenhagen
hier: Kostenteilungsvereinbarung mit der Gemeinde Hohenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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01.09.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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04.10.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Klütz hat am 14.6.2021 beschlossen, sich an dem übergemeindlichen Radwegekonzept der Gemeinden Hohenkirchen, Damshagen, Gägelow, Warnow und der Stadt Grevesmühlen zu beteiligen Anlage 2. Federführend für die Konzepterstellung war die Gemeinde Hohenkirchen. Das Konzept wurde erstellt und am 9.6.2022 dem Bauausschuss vorgestellt Anlage 1.
In dem Konzept wurde auch der Ausbau des Weges bzw. dessen Sanierung von Wohlenberg nach Wohlenhagen festgelegt.
Die Planungsleistungen für den Ausbau des Weges wurden mittlerweile ausgeschrieben.
Auf Basis der Planung werden Fördermittel beantragt. Die Förderoute beträgt bis zu 90 %.
Der Weg befindet sich auf den Hoheitsgebieten der Gemeinde Hohenkirchen und der Stadt Klütz. Ob ein gemeinsamer Fördermittelantrag gestellt wird oder jede Gemeinde einen eigenen Fördermittelantrag stellt, muss noch abschließend mit dem LFI geklärt werden.
Der Wegebau an sich soll als eine Maßnahme unter Federführung der Gemeinde Hohenkirchn durchgeführt werden. Deshalb ist es erforderlich eine Kostenteilungsvereinbarung mit der Gemeinde Hohenkirchen abzuschließen. Der Entwurf des Kostenteilungsvereinbarung ist in Anlage 3 beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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474,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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269,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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174,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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