Beschlussvorlage - BV/03/22/105
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung Kosten Kindertagesförderung 2022 - hier: Beschluss zu überplanmäßiger Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Melanie Walter-Saath
- Verfasser/Antragsteller:
- Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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28.09.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Damshagen beteiligt sich gemäß § 27 Abs. 1 KiföG M-V monatlich an den Kosten der Kindertagesförderung. Seit Januar 2020 erfolgt die Rechnungslegung für den Gemeindeanteil durch den Landkreis Nordwestmecklenburg. Die monatlichen Auszahlungen erfolgen aus dem Produktsachkonto 03-36101-54143000 (Zuschüsse an den Landkreis für die Kindertagespflege). Mit Zahlung der Rate für September 2022 ist das Konto nun bereits überzogen.
Grund: Erhöhter Gemeindeanteil und gestiegene Kinderzahl - Der Gemeindeanteil lag ursprünglich bei 149,33 € / pro Kind pro Monat (2020) und wurde 2021 auf 152,76 € / pro Kind pro Monat erhöht. Zur Zeit der Haushaltsplanung für 2021 und 2022 (geplant Oktober 2020) wurden für die Gemeinde Damshagen im Schnitt 80 Kinder pro Monat abgerechnet. Mit diesen Haushaltszahlen wurden die Jahre 2021 und 2022 beplant. Jedoch wurde der Gemeindeanteil für 2022 auf 167,38 € angehoben. Zudem werden mittlerweile monatlich bis zu 108 Kinder abgerechnet (28 mehr als ursprünglich kalkuliert, Zahlen schwanken monatlich, vgl. Anlage Übersicht). Aufgrund dieser Erhöhungen wurden nun monatlich bis zu 18.000 € durch den Landkreis in Rechnung gestellt (statt der ursprünglich geplanten 12.500 €).
Insgesamt wurden 150.000 € für die Zuschüsse an den Landkreis für die Kindertagespflege in 2022 eingeplant. Durch die erhöhten Ausgaben liegt mit Zahlung für September nun bereits ein Defizit i.H.v. –5.830,78 € vor. Mit den kommenden 3 Raten für Oktober, November und Dezember in voraussichtlicher Höhe von jeweils bis zu ca. 18.000 € (gesamt 54.000 €), werden zur Deckung voraussichtlich insgesamt bis zu 60.000 € benötigt (vgl. Anlage Übersicht).
Die Auszahlung an den Landkreis ist gesetzlich geregelt und verpflichtend für die Gemeinden. Es ist daher ein Beschluss über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig. In Absprache mit dem Finanzwesen können die Ausgaben über die kommenden Einkommensteuer-Mehreinnahmen (Produktsachkonto: 03-61101-40210000) in Höhe von voraussichtlich 60.000 € gedeckt werden.
Die weitere jährliche Steigerung des Gemeindeanteils und der Kinderanzahl wurde in der Haushaltsplanung 2023 / 2024 berücksichtigt (240.000 € in 2023 bei 179,36 € Gemeindeanteil und Ø 111 Kindern; 285.000 € in 2024 bei vorauss. 196,58 € Gemeindeanteil und Ø 120 Kindern.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Deckung der Ausgaben i.H.v. 60.000 € über die kommenden Einkommensteuer-Mehreinnahmen
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mittel im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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x |
unvorhergesehen und |
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x |
unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): Steigerung Höhe des gesetzl. geregelten Gemeindeanteils und der Kinderanzahl in der Gemeinde
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Mehreinnahmen im Produktsachkonto: 03-61101-40210000 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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145,3 kB
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(wie Dokument)
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23,4 kB
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