Beschlussvorlage - BV/04/22/192

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Kalkhorst hat am 11.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ und am 12.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 Ärztehaus“ beschlossen. Die Gemeinde beabsichtigt einerseits bestehende Gewerbenutzungen städtebaulich zu ordnen und neue Gewerbeflächen zu erschließen und andererseits Planungsrecht für ein Ärztehaus zu schaffen.

 

Die Bebauungspläne Nr. 29 und 31 weichen teilweise von den Darstellungen des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst ab. Der Teilflächennutzungsplan soll daher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden, so dass dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Ergänzung der

10. Änderung des Teilflächennutzungsplanes um weitere Änderungsbereiche. Die Änderungsbereiche sind dem beigefügten Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen (Anlage).

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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