Beschlussvorlage - BV/04/22/191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat am 16.12.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 „Parkplatz und Versorgung Kolonnenweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

 

Das Planungsziel besteht darin, Planungsrecht für die Errichtung von saisonalen Wohnungen für Angehörige der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) oder vergleichbarer Organisationen zu schaffen. Die Bereitstellung von derartigem Wohnraum steht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Beantragung ein staatlich anerkannter Erholungsort zu werden.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 10.1 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.

 

2. Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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