Beschlussvorlage - BV/04/22/172

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Kalkhorst beabsichtigt die Neugestaltung der Außenanlagen am Sportlerheim in Kalkhorst.

Der Zuwendungsbescheid für das Vorhaben ist eingetroffen.

Nun können die Bauleistungen ausgeschrieben und beauftragt werden.

Gemäß Kostenberechnung vom 03.06.2022 liegen die Baukosten bei ca. 285.000,00 € brutto. Kostenberechnung siehe Anlage.

 

Die Bau- und Baunebenkosten haben sich im Vergleich zur Kostenschätzung, welche der Haushaltsplanung zu Grunde lag, erhöht.

Verfügbare Mittel im Haushalt: 281.000,00 €

Bau- und Baunebenkosten gemäß Kostenberechnungen gesamt brutto: 340.000,00 €

 

Es wird ein Beschluss über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig. Die Mittel können aus anderen Produktsachkonten gedeckt werden.

 

Es wurde außerdem ein Antrag auf Erhöhung der Fördermittel gestellt. Ein Bescheid dazu steht noch aus.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Kalkhorst beschließt

  1. die Ausschreibung der Bauleistungen für die Gestaltung der Außenanlagen am Sportlerheim. Der Bürgermeister wird zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots ermächtigt.
  2. die außerplanmäßige Ausgabe von 60.000,00 € für die Neugestaltung der Außenanlagen am Sportlerheim.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 04 / 11401 / 09600000 / 057

x

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

45.000,00 € - 04 / 55102 / 09600000 / 2022/03 (Badestrand DLRG)

15.000,00 € - 04 / 11401 / 09600000 / 057 (Sanierung Katzbach)

 

x

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

x

unvorhergesehen und

x

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Preissteigerungen

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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