Beschlussvorlage - BV/04/21/083

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahres­abschluss der Gemeinde Kalkhorst zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Er­gebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen­gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung ent­gegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haus­haltsjahr 2018 zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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