Beschlussvorlage - BV/04/22/174

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 11.04.2022 beschlossen, in Abstimmung mit dem Bauleitplanverfahren zum B-Plan Nr. 28 ein Konzept für die Mietergärten in Elmenhorst zu entwickeln.

Für die Umgestaltung dieser Freianlagen können Mittel über das Förderprogramm LEADER beantragt werden. Die Förderquote beträgt für finanzschwache Gemeinden 90 % der förderfähigen Ausgaben. Bei positivem Bescheid wäre eine Finanzierung in 2023 möglich.

Zur Beantragung der Fördermittel ist ein Gemeindevertreterbeschluss notwendig.

Eine Kostenschätzung wird bis zur Gemeindevertretersitzung nachgereicht.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln für die Umgestaltung der Mietergärten in Elmenhorst.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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