Beschlussvorlage - BV/12/22/327

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den zurückliegenden Saisonzeiten (2021 und 2022) wurde eine überproportionale Zunahme, der Gästegruppe der Hundebesitzer festgestellt. Dies wirkt sich zum einen in der erhöhten Anzahl der Reinigungen der Hundestrände aus. Zum anderen ist festzustellen, dass eine deutliche Zunahme der Menge an verbrauchten Hundekotbeuteln zu verzeichnen ist. Um die Kosten hier zukünftig aufzufangen, wird die Einführung einer Hundekurtaxe empfohlen. Hierzu sollte die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) entsprechend angepasst werden. Abhängig von der Dauer des verwaltungsrechtlichen Prozesses sollte eine Hundekurtaxe zum 01.01.2023 bzw. 01.01.2024 eingeführt werden.

Die Höhe wird pro Tag und Tier auf 1,00 € festgesetzt, vorbehaltlich rechtlicher Einwände.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des Kurbetriebsausschusses beschließen; die Einführung einer Hundekurtaxe zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Hierfür wird die Kurverwaltung beauftragt die Satzung rechtssicher anzupassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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