Beschlussvorlage - BV/05/22/149

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der GV vom 06.04.2022 wurde der Ausbau des Weges von Abzweig Neu Jassewitz und Weitendorf beschlossen (Anlage 1).

 

Die Planungsleistungen für den Ausbau des Weges wurden mittlerweile ausgeschrieben.

 

Auf Basis der Planung werden Fördermittel beantragt. Die Förderoute beträgt bis zu 90 %.

 

Der Weg befindet sich auf den Hoheitsgebieten der Gemeinde Hohenkirchen und der Stadt Klütz. Ob ein gemeinsamer Fördermittelantrag gestellt wird oder jede Gemeinde einen eigenen Fördermittelantrag stellt, muss noch abschließend mit dem LFI geklärt werden.

 

Der Wegebau an sich soll als eine Maßnahme unter Federführung der Gemeinde Hohenkirchen durchgeführt werden. Deshalb ist es erforderlich eine Kostenteilungsvereinbarung mit der Gemeinde Gägelow abzuschließen. Der Entwurf des Kostenteilungsvereinbarung ist in Anlage 2 beigefügt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die in der Anlage 2 beigefügte Kostenteilungsvereinbarung für den Wegebau  von Abzweig Neu Jassewitz und Weitendorf mit der Gemeinde Gägelow  abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54201/09600000/2022/07 und 2022/06

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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