Beschlussvorlage - BV/12/22/312

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und

Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in der Sitzung am 13. Dezember 2021 den Beschluss über die Billigung und die Auslegung für den bestimmten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21.4 gefasst.

 

Der Bebauungsplan Nr. 21.4 der Stadt Klütz wird mit der Zielsetzung der Sicherung des baulichen Bestandes sowie der planungsrechtlichen Vorbereitung einer Stellplatzfläche für die gewerbliche Nutzung und einer Möglichkeit für Wohnbebauung aufgestellt. Sollte die Fläche für die Stellplätze in Zukunft einmal nicht mehr benötigt werden, soll die Möglichkeit zur Errichtung von Bebauung entstehen.

 

Der Siedlungskörper wird mit der vorliegenden Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes als Mischgebiet dementsprechend entwickelt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg südlich der Landstraße zwischen dem Bebauungsplan Nr. 23 „Dat oole Huus“ und dem Bebauungsplan Nr. 21.3 für die Ferienhausanlage der Stadt Klütz weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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