Beschlussvorlage - BV/02/22/199

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in der Sitzung am 16. Juni 2022 den Beschluss über Billigung und Auslegung für den bestimmten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 gefasst.

 

Der Bebauungsplan Nr. 44 wird mit dem Planungsziel aufgestellt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des alten Feuerwehrgebäudes am Dünenweg in Boltenhagen unter dem Aspekt der Bestandserhaltung und Entwicklung zu einer Gemeinbedarfseinrichtung zu schaffen. Die Gemeinde verfolgt die Errichtung eines Kinder- und Jugendfreizeitzentrums als "Station junger Naturforscher und Techniker". Die geplante Station soll der Vermittlung naturwissenschaftlicher und technischer Bildungsinhalte dienen und sowohl Bewohner als auch Gäste des Ostseebades ansprechen. Die Erhaltung des Waldes ist beachtlich.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist die Fläche des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes überwiegend als Waldfläche dargestellt. Der Bebauungsplanes Nr. 44 wurde entsprechend den gesetzgeberischen Vorstellungen von der stufenweisen Konkretisierung der zulässigen Raumnutzung aus dem nicht parzellenscharfen Flächennutzungsplan entwickelt. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist beachtet.

 

Der Bebauungsplan Nr. 44 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im Regelverfahren aufgestellt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 "Alte Feuerwehr" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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