Beschlussvorlage - BV/12/22/274-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der vorangegangenen Sitzung des Kurbetriebsausschusses wurde bereits über die Errichtung einer Hundewiese beratschlagt. Da zu diesem Zeitpunkt noch keine Einigung hinsichtlich der Ausweisung eines geeigneten Grundstückes erzielt werden konnte, jedoch Konsens darüber bestand, dass diese Einrichtung begrüßt wird, wurde die Kurverwaltung gebeten ein geeignetes Grundstück zu recherchieren.

Nach Ansicht der Kurverwaltung sollte daher die geplante Hundewiese auf dem in der Anlage gekennzeichneten Grundstück errichtet werden. Vorteile des Areals wären ausreichend Parkplätze, keine zu erwartende Lärmbelästigung sowie die parallele Belebung des Sportanlagenareals.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebades Boltenhagen beschließt die Errichtung einer Hundewiese auf dem in der Anlage dargestellten Flurstück Nr. 00066/006.

 

Oder:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Errichtung einer Hundewiese auf dem in der Anlage dargestellten Flurstück Nr. 00066/006 nach Prüfung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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