Beschlussvorlage - BV/12/22/260-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf Grundlage eines bestehenden Beschlusses der Gemeindevertretersitzung soll ein weiteres öffentliches WC errichtet werden. Die Kosten hierfür sind im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung berücksichtigt.

Derzeit ist der bestehende Planervertrag mit dem Ing.-Büro Manke noch nicht final abgeschlossen und könnte für die Umsetzung dieses Projektes genutzt und weitergeführt werden. Empfehlenswert ist diese Vorgehensweise auch vor dem Hintergrund, dass das Planungsbüro bereits die anderen WC Neubauten begleitet hat.

Derzeit konnte dieser Vorgang vergaberechtlich noch nicht geprüft werden, da im Amt Klützer Winkel jeweils nur 1x wöchentlich ein Kollege diese Aufgaben übernimmt. Mit dem Amt wurde vereinbart, dass die notwendigen Unterlagen zusammengestellt werden und zeitnah zur vergaberechtlichen Prüfung vorgelegt werden.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen beschließt, die Weiterführung des bestehenden Vertrages mit dem Ing.-Büro Manke für die Errichtung eines neuen öffentlichen WC, vorbehaltlich des noch zu erstellenden Vergabevermerks nach Prüfung durch die Verwaltung.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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