Beschlussvorlage - BV/05/22/135

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Über die Kommunalrichtlinie – Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz besteht die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln für die Personalstelle eines Klimaschutzmanagers.

 

Förderung über die Kommunalrichtlinie: Pkt. 4.1.8a) Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement

Gefördert wird die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanager*innen zur Ermittlung technischer und wirtschaftlicher Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.

 

Denkbar wäre der Einsatz eines Klimaschutzmanagers im Rahmen der Bauleitplanverfahren folgender Bebauungspläne mit dem Ziel, bereits während abgestimmt mit der Bauleitplanung ein integriertes Klimaschutzkonzept für diese Gebiete zu erarbeiten und ggf. Klimaschutzmaßnahmen in den B-Plänen vorzusehen:

 

B-Plan Nr. 19 Niendorf

B-Plan Nr. 21 Birkenweg-Butscherweg

B-Plan Nr. 29 Ortszentrum Hohenkirchen

B-Plan Nr. 33 Campingplatz Liebeslaube

 

Die Förderquote liegt bei 70 %, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten (100 % bei Antragstellung bis 31.12.22).

Der Bewilligungszeitraum beträgt i.d.R. 24 Monate.

 

Förderfähige Ausgaben sind:

  • Fachpersonal, das heißt ein*e Klimaschutzmanager*in, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird,
  • die Vergütung externer Dienstleister für die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung,

und die professionelle Prozessunterstützung im Umfang von insgesamt bis zu zehn Tagen, das heißt von circa fünf Tagen pro Jahr,

  • Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
  • Materialien, auch auf Seiten externer Dienstleister, die benötigt werden, um eine Akteursbeteiligung zu organisieren und durchzuführen

 

Sachausgaben (Büroausstattung) ist nicht förderfähig.

 

Die Vergütung eines Klimaschutzmanagers ordnet sich i.d.R. mindestens in die Entgeltgruppe 10 TVöD ein. Das Arbeitgeberbrutto liegt inkl. Sonderzahlungen aktuell bei ca. 60.600,00 € pro Jahr. 

 

Mögliche Anschlussförderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie: 

Pkt. 4.1.8b) Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement

Gefördert wird ein Klimaschutzmanagement zur Umsetzung von Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzmanagement. Förderquote: 40 % der förderfähigen Kosten (bzw. 60 % für finanzschwache Gemeinden).

 

oder

 

Pkt. 4.1.8c) Ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen aus einem Klimaschutzkonzept

Gefördert wird die Umsetzung investiver und strategischer Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzmanagement. Förderquote: 50 % der förderfähigen Kosten (bzw. 70 % für finanzschwache Gemeinden).

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers (TVöD 10 in Vollzeit) für 2 Jahre zur Erarbeitung von treibhausgassenkenden Maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanverfahren der Bauleitpläne Nr. 19, 21, 29 und 33.

Voraussetzung ist die Unterstützung der Finanzierung durch eine Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

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Finanz. Auswirkung

Geschätzte Kosten (brutto) für:

Personal (24 Monate): 122.000,00 €

Externe Dienstleister (10 Tage; 75,00 €/h netto): 7.140,00 €

Materialkosten Öffentlichkeitsarbeit: 2.000,00 €

Materialkosten Öffentlichkeitsbeteiligung: 2.000,00 €

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Geschätzte Gesamtkosten brutto über 24 Monate verteilt: 133.140,00 €

Die Mittel sind im HH einzustellen.

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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