Beschlussvorlage - BV/12/22/307

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit geraumer Zeit wird, teilweise kontrovers, eine Diskussion darüber geführt in welcher Quantität Feuerwerke im Ostseebad zukünftig geduldet / genehmigt werden sollten.

Aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten ist hier deutlich anzumerken, dass es im Ostseebad sensible Bereiche gibt, in denen jegliche Art von Feuerwerk untersagt werden sollten, hier vor allem Wohngebiete mit Reetbedachung.

Aus touristischer Sicht werden Feuerwerke nach wie vor vom Gast geschätzt und gewollt. Auch die Kurverwaltung möchte mit Feuerwerken zu Highlightveranstaltungen Urlaubsmomente kreieren, die nachhaltig in der Erinnerung des Gastes verankert bleiben. Traditionell gehören Feuerwerke zu langjährigen Veranstaltungen dazu. Sofern diese dann auch von professionellen Feuerwerkern betreut werden, sollten diese an zentraler Stelle weiterhin genehmigt sein.

Aus umwelttechnischer Sicht bestehen ebenfalls kontroverse Auffassungen, die die Kurverwaltung derzeit nicht teilt. Die Rede ist hier jedoch ausschließlich von den professionell durchgeführten Feuerwerken. Ein übermäßiges Abbrennen privater Feuerwerke, speziell auch am Strand, wird ebenfalls äußerst kritisch gesehen.

Final ist festzustellen, dass es für ein gelungenes Urlaubserlebnis mit Veranstaltungshighlight auch weiterhin Feuerwerke geben sollte, so wie es auch von anderen (internationalen) Destinationen vorgelebt wird.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass auch zukünftig, nach vorheriger Information an den Kurbetriebsausschuss, Feuerwerke im Ostseebad Boltenhagen stattfinden sollen. Es sollte versucht werden, die privat abgebrannten Feuerwerke, speziell im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten am Strand, einzuschränken und zukünftig diese zu unterbinden.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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