Beschlussvorlage - BV/02/22/179
Grunddaten
- Betreff:
-
Sporthalle Klütz
hier: Anschaffung eines Hallenschutzbelages und Geräte für die Lagerung und Verlegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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20.06.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Sachverhalt
Die vorhandene Sporthalle entspricht den allgemeinen Anforderungen zur Ausübung des Schulsports. Die Nutzung durch öffentliche Sportvereine ist ebenfalls gegeben.
Neben dem sehr aktiven Sportverein gibt es in der Stadt eine Vielzahl von Vereinen, deren Vereinsleben einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Lebensqualität leistet.
Vereine leben von der Bindung ihrer Mitglieder an die Gruppe und ihrer Bereitschaft sich für die Gruppe, ihren gemeinsamen Interessen, Zielen und Zwecken einzusetzen.
Insbesondere in der ländlichen Region tragen Vereine ganz wesentlich zur Förderung des Gemeinwesens und dem Erhalt kultureller Traditionen bei und gelten als Brückenbauer zwischen den Menschen. Darüber hinaus übernehmen Vereine eine wichtige Integrations- wie auch Sozialisationsfunktion.
Leider gibt es in der Stadt seit Anfang dieses Jahrs keine räumliche Möglichkeit mehr für die Durchführung von größeren Veranstaltungen. Veranstaltungen sind aber ein wichtiger Grundpfeiler für ein reges Vereinsleben.
Eine Lösung wäre die zeitweise Nutzung der Zweifeld-Sporthalle als Mehrzweckhalle.
Hierdurch könnten neben dem Sportbetrieb auch kulturelle Veranstaltungen stattfinden,
z.B. Karnevalsveranstaltung, Feuerwehrball, Sportlerball, Kinderfest, Ausstellungen und ähnliches.
Um den Hallenboden zu schützen, könnte ein lose verlegbarer Abdeckboden angeschafft werden. Die Kosten belaufen sich auf rd. 38.000 EUR brutto.
Da es sich hierbei um eine relativ kostenintensive Investition handelt, sollte versucht werden, zu dessen Finanzierung Fördermittel hinzuziehen. Infrage kommt eine Förderung der lokalen Entwicklung LEADER (90 % der förderfähigen Kosten). Bis zum 30.06.2022 muss ein entsprechender Antrag für eine potentielle Förderung in 2023 gestellt werden. Dazu ist ein Beschluss der Stadtvertretung erforderlich.
Am 13.06.2022 haben die Mitglieder des WTU-Ausschusses über die Angelegenheit beraten und einstimmig eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung gegeben.
Finanz. Auswirkung
Ausgaben geschätzt: 38.000 EUR
Einnahmen potentiell: 90 % über eine LEADER-Förderung in 2023
>> muss im Haushalt 2023 berücksichtigt werden
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |